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   LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21   

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LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21 (https://dejure.org/2022,22769)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 23.08.2022 - 2 O 212/21 (https://dejure.org/2022,22769)
LG Ravensburg, Entscheidung vom 23. August 2022 - 2 O 212/21 (https://dejure.org/2022,22769)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 10 Abs 2 EGRL 48/2008, Art 14 Abs 1 UAbs 2b EGRL 48/2008, Art 14 Abs 3 Buchst b EGRL 48/2008, § 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Rückabwicklung eines Autokredits nach Wideruf

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Information über die konkrete Höhe des Zinssatzes im Darlehensvertrag als Pflichtangabe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erfolgreicher Widerruf eines Autodarlehens bringt 14.800 Euro

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Autokredit konnte auch nach 5 Jahren noch widerrufen werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf eines Autokredits auch nach fünf Jahren erfolgreich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Nach dem Urteil des EuGH vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20, C-187/20 - (dort Tenor Ziff. 3 Satz 1 und Rn. 93) muss der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kreditvertrages geltende Verzugszinssatz im Kreditvertrag konkret in Form eines Prozentsatzes angegeben werden.

    In dem Urteil vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20) hat der EuGH entschieden, dass es dem Kreditgeber verwehrt ist, sich gegenüber der Ausübung des Widerrufsrechts gemäß dieser Bestimmung durch den Verbraucher auf den Einwand der Verwirkung zu berufen, wenn eine der in Art. 10 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen zwingenden Angaben weder im Kreditvertrag enthalten noch nachträglich ordnungsgemäß mitgeteilt worden ist, unabhängig davon, ob der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Kenntnis hatte, ohne dass er diese Unkenntnis zu vertreten hat (Urteilstenor Ziff. 6).

    In der Urteilsbegründung wird dazu ausgeführt, dass die RL 2008/48 keine zeitliche Beschränkung der Ausübung des Widerrufsrechts durch den Verbraucher für den Fall vorsieht, dass ihm diese Informationen nicht erteilt wurden, und dass eine solche Beschränkung mithin auch nicht in einem Mitgliedstaat durch die nationalen Rechtsvorschriften auferlegt werden kann (EuGH, Urteil vom 09.09.2021, C-33/20 u.a., Rn. 117).

    Zwei der vorgelegten Fälle, die dem Urteil des EuGH vom 09.09.2021 zugrunde liegen (nämlich LG Ravensburg Az. 2 O 280/19 - und - Az. 2 O 334/19 - im Verfahren des EuGH Az. C-155/20) waren gerade solche beiderseitig erfüllten Verträge, so dass sich der EuGH entsprechend geäußert hätte, wenn nach seiner Auffassung in diesen Fällen ausnahmsweise eine Dispositionsbefugnis der Nationalstaaten bestehen sollte.

    Die Richtlinie regelt überhaupt nicht, welche Folgen der Widerruf des Kreditvertrags für einen verbundenen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen hat (EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.07.2021, C-155/20, Celex-Nr. 62020CC0155, Rz. 126).

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Im Wege der richtlinienkonformen Auslegung ist Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB daher so zu verstehen, dass im Darlehensvertrag der bei Vertragsabschluss geltende Verzugszinssatz als konkreter Prozentsatz anzugeben ist (OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 25 ff).

    Dies hat zur Folge, dass die in § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB geregelte Widerrufsfrist nicht begonnen hat (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 36).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Ein Anspruch besteht auch hinsichtlich der aus eigenen Mitteln des Klägers an das Autohaus geleisteten Anzahlung in Höhe von 5.280,-- ?, da nach dem Zweck des § 358 Abs. 4 Satz 5 BGB die Rückabwicklung ausschließlich zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber erfolgen soll (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08 -, juris Rn. 27; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 358 Rn. 21).
  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Denn nach aktueller Rechtsprechung des BGH muss die Übergabe des Fahrzeugs nach § 357 Abs. 4 BGB grundsätzlich als Vorleistung in Form der Übergabe am Geschäftssitz der Beklagten (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, juris Rn. 22 ff.) erfolgen.
  • OLG Düsseldorf, 29.05.2019 - 16 U 102/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    In dem vorprozessualen Verhalten und auch im Prozessverhalten der Beklagten ist vorliegend eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Annahme zu erblicken (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.05.2019 - 16 U 102/18 - juris Rn. 28).
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2021 - 9 U 107/19

    Ansprüche nach Widerruf eines Darlehensvertrages; Wirksamkeit einer

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Bei Rückabwicklung eines Darlehensvertrags, der mit einem Kaufvertrag verbunden ist, besteht kein Anspruch aus §§ 358 Abs. 4 Satz 1, 357a Abs. 3 Satz 1 BGB a. F. auf Verzinsung des Darlehens (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2021 - 9 U 107/19, juris Rn. 83 ff.).
  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Denn infolge der Erstreckung des Widerrufs auf die Restschuldversicherung erfolgt eine Berechnung des Rückzahlungsanspruchs des Verbrauchers unter Abzug der "verbrauchten" Versicherungsprämie (OLG Schleswig WM 2010, 1074, 1076; LG Bremen WM 2009, 2215 Rn 29; Knops ZIP 2010, 1268; Staudinger/Herresthal, BGB, Stand: 14.06.2022, § 358 Rn. 208).
  • LG Bremen, 27.08.2009 - 2 S 374/08

    Zur Restschuldversicherung und Verbraucherdarlehen als verbundene Geschäfte und

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Denn infolge der Erstreckung des Widerrufs auf die Restschuldversicherung erfolgt eine Berechnung des Rückzahlungsanspruchs des Verbrauchers unter Abzug der "verbrauchten" Versicherungsprämie (OLG Schleswig WM 2010, 1074, 1076; LG Bremen WM 2009, 2215 Rn 29; Knops ZIP 2010, 1268; Staudinger/Herresthal, BGB, Stand: 14.06.2022, § 358 Rn. 208).
  • BGH, 16.10.2018 - XI ZR 69/18

    Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Nach der aktuellen ständigen Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH kann zwar eine rechtsmissbräuchliche Ausübung des Widerrufsrechts auch dann in Betracht kommen, wenn der Verbraucher nicht alle Pflichtangaben gem. § 492 Abs. 2, Art. 247 §§ 6 bis 13 EGBGB im Darlehensvertrag erhalten hat und auch nicht nachträglich belehrt wurde (BGH, Urteil vom 16.10.2018 - XI ZR 69/18, juris Rn. 17 ff.).
  • OLG Hamm, 27.11.2019 - 31 U 114/18

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

    Auszug aus LG Ravensburg, 23.08.2022 - 2 O 212/21
    Für die sich aus dem Widerruf ergebenden Verpflichtungen gem. derzeitigen Klaganträgen Ziff. 1 bis Ziff. 3 ergibt sich die Zuständigkeit aus § 29 Abs. 1 ZPO (OLG Hamm, Urteil vom 27.11.2019 - 31 U 114/18 -, juris Rn. 77 ff.).
  • LG Ravensburg, 05.03.2020 - 2 O 328/19

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verbraucherkreditrichtlinie: Pflicht zur

  • OLG Stuttgart, 12.10.2021 - 6 U 715/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

  • OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags für eine Fahrzeug-Finanzierung;

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